Karl Ritter von Ghega-Preis

Einreichbedingungen

Der NÖ Innovationspreis ist eine Würdigung für Innovationsprojekte niederösterreichischer Unternehmen. Die Auszeichnungen, die öffentliche Prämierung und die mediale Berichterstattung unterstreichen den Stellenwert von Innovation und Forschung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niederösterreichischen Wirtschaft.

Preise

Der Hauptpreis, der Karl Ritter von Ghega-Preis, ist mit 10.000,- Euro dotiert.
Drei Sonderpreise werden mit jeweils 4.000,- Euro honoriert.
Zur Auszahlung gelangt maximal die Höchstsumme der jeweiligen Preiskategorie.

Die Jury behält sich vor, über die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Sonderpreise sowie die entsprechende Zuordnung der vollständig eingereichten Projekte zu entscheiden.

Die Innovationspreisverleihung erfolgt im Rahmen einer feierlichen Preis- und Urkundenüberreichung durch die Landeshauptfrau des Landes Niederösterreich und den Präsidenten der Wirtschaftskammer Niederösterreich sowie die Sponsorenvertreter:innen.

Bewertung/Kriterien

Wesentliche Triebfeder von Innovation ist es, dem Anwender des Produktes oder der Dienstleistung einen neuen bzw. maßgeblich gesteigerten Nutzen zu bieten. Dieser Nutzen kann sowohl durch neuartige technische Lösungen als auch durch kreative Gestaltung erzielt werden.

Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury.

Im Mittelpunkt der Jurybewertung stehen das Produkt, das Verfahren oder die Dienstleistung, die relevanten Unternehmensdaten sowie die Auswirkungen der Innovation auf Markt, Umwelt und Gesellschaft.

In die Bewertung fließen beispielsweise der Neuheitsgrad, die Originalität oder die Raffinesse der Lösung sowie das Entwicklungsrisiko für das Unternehmen ein. Patente oder Gutachten sind ebenso relevant, wie der Nutzen der Innovation für Kunden oder die Allgemeinheit.
Das Erkennen von Trends, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Märkte werden von der Jury ebenso berücksichtigt wie volkswirtschaftliche und ökologische Komponenten.
Angaben zu Kooperationen, Technologietransfer oder positive Umweltauswirkungen geben der Jury Aufschluss über weitere gesellschaftliche Effekte.

Als Kriterien werden somit herangezogen:

Die Entscheidung über die Vergabe des NÖ Innovationspreises erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ist unanfechtbar - der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Jury wählt unter allen eingereichten Projekten die NÖ Nominierten für den Staatspreis Innovation, für den ECONOVIUS und den Sonderpreis VERENA aus. Alle Richtlinien und Kriterien finden sie dort unter den angegebenen Links.

Voraussetzungen

Allgemein
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zum Wettbewerb.

Wenn Sie über den NÖ Innovationspreis am Laufenden bleiben möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: innovationspreis@wknoe.at 

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