Karl Ritter von Ghega-Preis

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Technologie- und InnovationsPartner der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.innovationspreis-noe.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Bereich für registrierte Benutzer kann vorübergehend nicht vollständig barrierefrei sein, wenn neue Anforderungen oder Funktionen zur Durchführung des Wettbewerbs dies dringend erfordern und diese für den Einsatz nicht ausreichend auf die Barrierefreiheit geprüft und optimiert werden konnten. Wir sind stets bemüht dies so rasch wie möglich nachzuholen. 

Sollten Sie in diesem Bereich Nutzungsprobleme erkennen die Ihnen eine Teilnahme erschweren oder hindern, so lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen. Wir unterstützen gerne bei der Einreichung und versuchen die Barrieren so rasch wie möglich abzubauen. 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von unserer betreuenden Agentur - CONCEDIS Digitalagentur GmbH - vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.12.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Für Feedback zum Thema Barrierefreiheit senden Sie uns bitte ein E-Mail an: innovationspreis@wknoe.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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